Teilnahmebedingungen
Für die Veranstaltung Kunst in Licher Scheunen am 13. und 14. September 2025 erkennen die teilnehmenden Künstler*innen die nachstehende Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich diese zu beachten und einzuhalten.
1. Rahmenbedingungen
Ausstellen können Künstler*innen, die das Bewerbungsverfahren durchlaufen und eine Zusage durch Kunst in Licher Scheunen e.V. bekommen haben. Anmeldeschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres, die Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt bis spätestens Mitte Mai. Künstler*innen, denen im ersten Auswahlverfahren kein Ausstellungsort benannt werden konnte, können zustimmen, dass sie über eine Nachrückerliste ihre Chance zur Teilnahme wahrnehmen möchten. Absage der Teilnahme bitte schriftlich. Bei Absagen nach dem 1. Juni wird die Marketingumlage einbehalten.
2. Ausstellungsorte
Die jeweils zugewiesenen Ausstellungsorte werden den Künstlern*innen (nachstehend Nutzer genannt) kostenlos von den jeweiligen Eigentümern für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Kontaktdaten werden nach dem Auswahlverfahren zugesandt. Der Kontakt zwischen Hausbesitzer*innen und Nutzern wird selbstständig hergestellt. Die Gestaltung der Räume soll im Dialog mit den Kunstwerken stehen und deren Gegebenheiten einbeziehen. Die besondere Charakteristik der Ausstellungsräume ist wesentlicher Bestandteils des Ausstellungskonzeptes. Dies ist zwischen Künstlern und Hausbesitzern abzusprechen und in eigener Verantwortung zu gestalten.
Die Benutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausstellungsorte sind spätestens am Tag nach der Veranstaltung, also am jeweiligen Montag bis um 11:00 Uhr, im ursprünglich übernommenen Zustand an die Eigentümer zurück zu geben. Der Nutzer hinterlässt die Räume besenrein und sorgt für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung unmittelbar nach der Veranstaltung. Kommt der Nutzer seiner Reinigungspflicht nicht nach, so ist der jeweilige Hauseigentümer berechtigt, eine Fremdfirma mit der Reinigung auf Kosten des Nutzers zu beauftragen.