Marktordnung 2024

Für die Veranstaltung Kunst in Licher Scheunen am 7. und 8. September 2024 erkennen die teilnehmenden Künstler*innen die nachstehende Marktordnung an und verpflichten sich diese zu beachten und einzuhalten.

1. Rahmenbedingungen

Ausstellen können Künstler*innen, die das Bewerbungsverfahren durchlaufen und eine Zusage durch Kunst in Licher Scheunen e.V. bekommen haben. Anmeldeschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres, die Rückmeldung zur Teilnahme erfolgt bis spätestens Mitte Mai. Künstler*innen, denen im ersten Auswahlverfahren kein Ausstellungsort benannt werden konnte, können zustimmen, dass sie über eine Nachrückerliste ihre Chance zur Teilnahme wahrnehmen möchten. Absage der Teilnahme bitte schriftlich. Bei Absagen nach dem 1. Juni wird die Marketingumlage einbehalten.

2. Ausstellungsorte

Die jeweils zugewiesenen Ausstellungsorte werden den Künstlern*innen (nachstehend Nutzer genannt) kostenlos von den jeweiligen Eigentümern für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Kontaktdaten werden nach dem Auswahlverfahren zugesandt. Der Kontakt zwischen Hausbesitzer*innen und Nutzern wird selbstständig hergestellt. Die Gestaltung der Räume soll im Dialog mit den Kunstwerken stehen und deren Gegebenheiten einbeziehen. Die besondere Charakteristik der Ausstellungsräume ist wesentlicher Bestandteils des Ausstellungskonzeptes.  Dies ist zwischen Künstlern und Hausbesitzern abzusprechen und in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Benutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausstellungsorte sind spätestens am Tag nach der Veranstaltung, also am jeweiligen Montag bis um 11:00 Uhr, im ursprünglich übernommenen Zustand an die Eigentümer zurück zu geben. Der Nutzer hinterlässt die Räume besenrein und sorgt für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung unmittelbar nach der Veranstaltung. Kommt der Nutzer seiner Reinigungspflicht nicht nach, so ist der jeweilige Hauseigentümer berechtigt, eine Fremdfirma mit der Reinigung auf Kosten des Nutzers zu beauftragen.

3. Haftung

Der Nutzer betritt die Räume auf eigene Gefahr. Er haftet für alle durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Beauftragten, Besucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verursachten Personen- und Sachschäden. Der Nutzer stellt den/die Eigentümer/in von allen Schadenersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Die Verkehrssicherungspflicht für seine Ausstellung liegt beim Nutzer. Der jeweilige Eigentümer der Räume schließt eine Haftung für vom Nutzer eingebrachte Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl und Beschädigung, ausdrücklich aus. Der Nutzer ist im Rahmen seiner Ausstellung für die Sicherung/Bewachung der genutzten Räume verantwortlich. Der Abschluss einer Haftpflicht- und Inventarversicherung durch den Nutzer wird empfohlen.

4. Marketingumlage

Kunst in Licher Scheunen e.V. erhebt zun1 Juni, vor Drucklegung des ersten Flyers, von jedem/r Künstler*in eine Marketingumlage zur Bewerbung der Veranstaltung. Bei Teilnahme wird eine Umlage in Höhe von zurzeit 50,00 EUR fällig. Diese Umlage wird für folgende Marketingleistungen verwendet: Kosten für Grafik und Design, Kosten für Druck und Verteilung von Flyern und Faltprospekten mit Plan, Druck und Verteilung von Plakaten, Kennzeichnung der Ausstellungsräume durch Aufsteller, Social-Media-Aktivitäten sowie Anzeigen in verschiedenen Printmedien, Presseberichte, Rundfunkwerbung etc.